Liebe Eltern,
an einigen Grundschulen in der Stadt Braunschweig wird herkunftssprachlicher Unterricht angeboten, um die Mehrsprachigkeit und die interkulturellen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte zu fördern.
In der Grundschule Heidberg wird herkunftssprachlicher Unterricht Polnisch und Türkisch angeboten.
Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist schulübergreifend möglich.
Unter diesem Link finden Sie alle Schulen der Stadt Braunschweig, die herkunftssprachlichen Unterricht anbieten.
Elterninformation_zum_herkunftssprachlichen_Unterricht_BS.pdf
Weitere Informationen zu den jeweiligen Angeboten vor Ort (Unterrichtszeiten etc.) erhalten Sie von den angegebenen Schulen.
Anmeldebogen zum Herkunftssprachlichen Unterricht
(Bitte im Sekretariat der GS Heidberg abgeben, auch wenn Sie den Unterricht an einer anderen Schule auswählen.)
Briefe der Kultusministerin Julia Willie Hamburg an die Erziehungsberechtigten
August 2024
Brief zum Schuljahresbeginn
Brief_der_Ministerin_Eltern_und_Erziehungsberechtigte.pdf (nibis.de)
Juni 2024
Brief zum Schuljahresende
Brief_der_Ministerin_Schuljahrsende_Eltern_und_Erziehungsberechtigte.pdf (nibis.de)
Mai 2024:
Niedersachsens Schulen sind Orte der gelebten Demokratie
März 2024:
Osterbrief
https://schulnetzmail.nibis.de/files/f27900d4876019da7e4bc6e7ce09a851/2024-03_Osterbrief_Eltern.pdf
Beratung an der Grundschule Heidberg
Frau Sabine Buchholz (Beratungslehrerin)
Frau Nicole Prieß (Schulsozialarbeiterin)
telefonisch über das Sekretariat: 0531 63117 und
per E-Mail erreichbar.
Schulpsychologische Beratung
Petra Dohmes: schulpsychologische Dezernentin im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
bei Beratungsanfragen, Anliegen oder sonstigen Fragen:
Terminvereinbarung über Frau Reiß (0531 484 3035 (vormittags);
Erziehungsberatungsstellen, Hotline, siehe: https://www.b-e-j.de/
Die Nummer gegen Kummer: https://www.nummergegenkummer.de/
Beratung in verschiedenen Sprachen:
Der Verein Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. bietet psychologische und psychosoziale Beratungsgespräche in verschiedenen Sprachen (Arabisch/عربي, Farsi/فارسی, Französisch/Français, Kurdisch/Kurdî, Russisch/русский, Spanisch/Español sowie Deutsch und Englisch) an.
Psychosoziales Zentrum (PSZ) Braunschweig, Bohlweg 14, 38100 Braunschweig
Anmeldungen über:
Tel.: 0531- 60 18 02 06
Telefonische Sprechzeiten
Donnerstag von 09:00 – 11:00 Uhr (Deutsch, Englisch, Farsi, Arabisch)
Offene Sprechstunde
Dienstag von 9:00 – 11:00 Uhr
Webseite: Kinder und Jugendliche – NTFN | Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V.
Schule und Eltern tragen eine gemeinsame Erziehungsverantwortung. Seit Jahren hat die Grundschule Heidberg eine verantwortungsbewusste Elternmitwirkung in ihr Schulprofil integriert:
Ziel ist es, die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Grundschule mitzugestalten und durch Transparenz ein besseres Verständnis füreinander und für die schulische Arbeit zu gewinnen. Diese Mitgestaltung geht über die Arbeit in den Gremien weit hinaus
- Elternsprechtage
- Elternmitwirkungen bei Festen , Sportveranstaltungen,..
- Elternmitwirkung bei Gestaltungsaufgaben (Weihnachtsmarkt, Flohmarkt etc.)
- Elternstammtische in den Klassen
- Einbezug von Eltern beim Feste feiern in den Klassen
- Einbezug von Eltern/außerschulischer Partner mit besonderem Fachwissen in den Unterricht
Leitfaden für Elternvertreter – Zusammenarbeit Eltern - Schule Aufgaben der einzelnen Gremien |
Elternabend |
An den Elternabenden wird der Austausch und das Gespräch zwischen der Klassenelternschaft und den Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, gepflegt. Es wird nur über Angelegenheiten, die die ganze Klasse betreffen, beraten bzw. die Punkte der Tagesordnung erörtert, dazu Fragen, Erfahrungen und Anregungen ausgetauscht. Problematische Einzelfällewerden auf Elternabenden nicht behandelt. Elternabende sind nicht öffentlich, alles was dort besprochen und verhandelt wird, unterliegt dem Grundsatz der Vertraulichkeit siehe Leitfaden: Elternabende |
Wahl der Klassenelternvertreter und Vertreter in der Klassenkonferenz |
Jeweils am 1. Elternabend im Jahrgang 1 und 3 wird der/die KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn für 2 Jahre gewählt. Stimmberechtigt und wählbar sind alle anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse. (pro Kind 1 Stimme) Die Wahl ist auf Antrag geheim durchzuführen. Wahlvorschläge werden gesammelt. Die vorgeschlagenen Personen werden gefragt, ob sie bereit sind, für das entsprechende Amt zu kandidieren. In einem weiteren Durchgang werden 3 VertreterInnen für die Klassenkonferenz gewählt. (Ablauf s.o.) |
Aufgabe und Funktion der Klassenelternvertreter |
Der/die KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn sind Ansprech- und Kontaktperson für Eltern und LehrerInnen, insbesondere für das KlassenlehrerInnenteam, nehmen organisatorische Aufgaben wahr und sind Mitglied des Schulelternrates. (der 1. EA in der 1.und 3. Klasse liegt in der Hand des Klassen-lehrerInnenteams) KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn laden zu den Elternabenden ein, die mindestens 1 x im Schulhalbjahr stattfinden, bereiten sie vor und leiten sie. Die Tagesordnung erfolgt in Absprache mit der/dem Stell-vertreterIn und dem KlassenlehrerInnenteam. Die Einladung muss mindestens 1 Woche vor dem Elternabend erfolgen. Es ist sinnvoll eine Anwesenheitsliste zu führen, eine Liste mit Mailadressen, eventuell kann ein Protokoll geführt werden. Bei schulischen und erzieherischen Problemen übernehmen die Klassenelternvertreter eine vermittelnde Aufgabe zwischen Eltern, Klassen- und Fachlehrern, ggf. auch Schulleitung. Die Klassenelternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat. |
Aufgabe und Funktion der Vertreter in der Klassenkonferenz |
Die gewählten VertreterInnen (3) in der Klassenkonferenz nehmen an Klassen- und Zeugniskonferenzen sowie an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen teil. Sie haben eine beratende Funktion inne, jedoch kein Stimmrecht. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen. Dazu gehört u.a. die Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten u.v.m. |
Schulelternrat (SER) |
Alle Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Schulelternrat, der in der Regel 2 x im Schuljahr zusam-mentritt. Alle 2 Jahre wird aus diesem Gremium ein(e) Schulel-ternratsvorsitzende(r) und StellvertreterIn gewählt, sowie VertreterInnen für die Gesamtkonferenz (5) und die Fachkonferenzen (je 2 ). In den Sitzungen des SERs werden Angelegenheiten der Schule insgesamt besprochen und Wünsche und Anregungen der Eltern beraten. Die Schulleiterin und Stellvertreterin informiert den Schulelternrat über alles, was von allgemeiner Bedeutung für die Schule ist. Der SER wählt 2 VertreterInnen, die an den Sitzungen des Stadtelternrates teilnehmen. |
Gesamtkonferenz (GK) | In der Regel findet pro Schulhalbjahr 1 Gesamtkonferenz statt, in der alle Lehrkräfte der Schule und die gewählten Vertreter der Erziehungsberechtigten in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm (Schulvorstand hat Vorschlagsrecht) sowie über Grundsätze z.B. für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung, über schulische Konzepte… |
Fachkonferenz (FK) | Fachkonferenzen finden mindestens 1x im Schuljahr statt. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der schuleigenen Pläne sowie Einführung von Schulbüchern. |
Schulvorstand |
Zentrales Entscheidungsgremium der Schule, das die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten hat. Schulvorstandssitzungen finden ca. 6x im Schuljahr statt.Das Gremium setzt sich aus 4 gewählten VertreterInnen der Lehrkräfte (werden von der Gesamtkonferenz gewählt) und 4 gewählten VertreterInnen der Erziehungsberech-tigten (werden vom Schulelternrat für 2 Jahre gewählt ), zusammen. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat und/oder Gesamtkonferenz ist möglich, aber keine Voraussetzung. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich. Aufgaben des Schulvorstandes sind u.a.:
|